
Pflegegeld 2026: Höhe, Anspruch und der Heimeinzug
Pflegegeld nach § 37 SGB XI: Beträge je Pflegegrad, halbe Fortzahlung bei Kurzzeitpflege — und warum es beim Umzug ins Pflegeheim vollständig entfällt.
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Wenn ein Elternteil Pflege braucht, bleibt wenig Zeit für lange Recherchen. Heimkompass führt Sie Schritt für Schritt durch Pflegegrade, Kosten und die Wahl des passenden Pflegeheims.
Wo möchten Sie beginnen?
Die meisten Familien starten mit einer dieser beiden Fragen.
So gehen Sie vor
Der Weg ist überschaubarer, als er sich anfühlt — wenn die Reihenfolge stimmt.
Der Pflegegrad entscheidet über die Leistungen der Pflegekasse. Unser Ratgeber erklärt Einstufung, Begutachtung und Höherstufung.
Zum Pflegegrade-RatgeberDer Eigenanteil unterscheidet sich je nach Bundesland um bis zu 1.000 € im Monat. Unser Rechner zeigt, womit Sie rechnen müssen.
Zum KostenrechnerMit unseren Checklisten prüfen Sie Einrichtungen strukturiert — von der Besichtigung bis zum Heimvertrag.
Zu den ChecklistenWenn es plötzlich schnell gehen muss
Meist geht der Suche ein Sturz oder ein Klinikaufenthalt voraus — und dann soll alles sofort feststehen. Drei Dinge, die den Druck herausnehmen.
Wissen, das trägt
Verständlich erklärt, mit Stand-Datum und Quellen — von Pflegegrad bis Heimvertrag.

Pflegegeld nach § 37 SGB XI: Beträge je Pflegegrad, halbe Fortzahlung bei Kurzzeitpflege — und warum es beim Umzug ins Pflegeheim vollständig entfällt.

Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht: Wo der Unterschied liegt, was eine Vollmacht für Angehörige im Pflegefall abdecken sollte und wann eine Betreuung droht

Hilfe zur Pflege nach SGB XII: Wer Anspruch hat, wie der Antrag beim Sozialamt abläuft und wie sich die Leistung von Grundsicherung und Bürgergeld unterscheidet
Häufige Fragen
Der durchschnittliche Eigenanteil liegt im ersten Jahr bei rund 2.455 € pro Monat — je nach Bundesland zwischen etwa 1.700 € und 2.900 €. Mit steigender Verweildauer sinkt der pflegebedingte Anteil durch den Leistungszuschlag. Unser Kostenrechner zeigt die Zahlen für Ihr Bundesland.
Reichen Rente, Pflegekasse und Vermögen (über dem Schonvermögen von 10.000 €) nicht aus, springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege" ein. Kinder müssen erst ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen beitragen.
Achten Sie auf Personalschlüssel, Transparenzberichte, den Umgang des Personals mit Bewohnern und Ihren Eindruck bei einer unangekündigten Besichtigung. Unsere Checkliste führt Sie durch alle Prüfpunkte.