Pflegeheim-Kosten nach Bundesland: Eigenanteil 2026

Was ein Pflegeheimplatz die Familie kostet, hängt stark davon ab, in welchem Bundesland die Einrichtung steht. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Land liegen derzeit rund 870 Euro im Monat. Dieser Beitrag zeigt, wie sich der Eigenanteil zusammensetzt, wie weit die Länder auseinanderliegen und welche Entlastungen es gibt.
Stand: 3. September 2026. Die Kostenangaben folgen der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zum Stichtag 1. Juli 2026, die Leistungsbeträge der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung des SGB XI. Beide ändern sich regelmäßig.
Woraus sich die Heimkosten zusammensetzen
| Kostenart | Beschreibung | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Pflegekosten | Vergütung der pflegerischen Leistungen | Pflegekasse bis zum Höchstbetrag, den Rest der Bewohner |
| Unterkunft und Verpflegung | Zimmer, Mahlzeiten, Wäsche | Bewohner vollständig |
| Investitionskosten | Gebäude, Ausstattung, Instandhaltung | Bewohner, in einzelnen Ländern mit Zuschuss |
| Ausbildungsumlage | Finanzierung der Pflegeausbildung | Bewohner, im EEE enthalten |
Die Pflegekasse zahlt nur zu den Pflegekosten etwas dazu, und auch dort nur einen festen Betrag. Alles andere trägt der Bewohner.
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil
Der Anteil an den Pflegekosten, der beim Bewohner bleibt, heißt einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, kurz EEE. Der Name beschreibt die Besonderheit: Er ist innerhalb einer Einrichtung für alle Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch (§ 84 Abs. 2 Satz 3 SGB XI).
Daraus folgt etwas, das viele Angehörige überrascht: Ein höherer Pflegegrad erhöht den Eigenanteil nicht. Er erhöht nur den Betrag, den die Pflegekasse dazugibt. Wer von Pflegegrad 3 auf 4 hochgestuft wird, zahlt denselben EEE wie vorher, bekommt aber mehr von der Pflegekasse.
Was ein Heimplatz 2026 kostet
Im Bundesdurchschnitt zahlen Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche (vdek, Stichtag 1. Juli 2026). Gegenüber dem Vorjahr sind das 256 Euro mehr, ein Anstieg von 8,2 Prozent. Am stärksten stieg der EEE mit über zwölf Prozent.
| Bestandteil | Bundesdurchschnitt |
|---|---|
| Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, nach 15 % Leistungszuschlag | 1.775 Euro |
| Unterkunft und Verpflegung | 1.068 Euro |
| Investitionskosten | 521 Euro |
| Gesamt | 3.364 Euro |
Vor Abzug des Leistungszuschlags beträgt der EEE im Bundesdurchschnitt 2.088 Euro. Die Ausbildungsumlage steckt darin und wird nicht zusätzlich berechnet; im ersten Aufenthaltsjahr entfallen davon rund 128 Euro auf den Bewohner.
Wichtig für die eigene Rechnung: Der Gesamtwert bezieht sich auf das erste Aufenthaltsjahr. Der Leistungszuschlag von 15 Prozent ist darin bereits berücksichtigt. Wer länger im Heim lebt, zahlt weniger — dazu unten mehr.
Alle Bundesländer im Vergleich
Die Tabelle zeigt den Eigenanteil einschließlich Leistungszuschlag, links im ersten Aufenthaltsjahr, rechts nach mehr als drei Jahren.
| Bundesland | Bis 12 Monate | Ab 37 Monaten |
|---|---|---|
| Bremen | 3.761 Euro | 2.383 Euro |
| Saarland | 3.695 Euro | 2.389 Euro |
| Nordrhein-Westfalen | 3.671 Euro | 2.481 Euro |
| Baden-Württemberg | 3.657 Euro | 2.216 Euro |
| Hamburg | 3.481 Euro | 2.186 Euro |
| Hessen | 3.431 Euro | 2.091 Euro |
| Berlin | 3.388 Euro | 1.942 Euro |
| Bundesdurchschnitt | 3.364 Euro | 2.111 Euro |
| Rheinland-Pfalz | 3.289 Euro | 2.230 Euro |
| Bayern | 3.270 Euro | 1.959 Euro |
| Thüringen | 3.163 Euro | 1.936 Euro |
| Sachsen | 3.152 Euro | 1.870 Euro |
| Brandenburg | 3.150 Euro | 1.847 Euro |
| Schleswig-Holstein | 3.148 Euro | 2.079 Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3.032 Euro | 1.790 Euro |
| Niedersachsen | 3.008 Euro | 1.891 Euro |
| Sachsen-Anhalt | 2.891 Euro | 1.695 Euro |
Am teuersten ist Bremen mit 3.761 Euro monatlich, gefolgt vom Saarland mit 3.695 Euro. Am günstigsten ist Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro — zugleich das einzige Bundesland, das noch unter der Marke von 3.000 Euro liegt. Zwischen diesen beiden Polen liegen rund 870 Euro im Monat, über ein Jahr gerechnet also mehr als 10.000 Euro.
Ein Blick auf die rechte Spalte lohnt sich, denn dort verschiebt sich die Rangfolge: Nordrhein-Westfalen steht im ersten Jahr auf Platz drei, nach mehr als drei Jahren ist es das teuerste Bundesland überhaupt. Der Grund liegt in der Zusammensetzung. Der Leistungszuschlag mindert ausschließlich den EEE, und der ist in Nordrhein-Westfalen vergleichsweise niedrig (1.983 Euro vor Zuschlag), während Unterkunft und Verpflegung mit 1.331 Euro und die Investitionskosten mit 654 Euro die höchsten Werte im Bundesgebiet sind. Genau diese beiden Posten bleiben vom Zuschlag unberührt.
Für die eigene Planung heißt das: Wer mit einem längeren Aufenthalt rechnet, sollte nicht nur auf den Gesamtbetrag im ersten Jahr schauen, sondern darauf, wie viel davon auf die Pflegekosten entfällt.
Ein Hinweis zur Einordnung: Ein Kostenanstieg war zuletzt in allen Bundesländern zu verzeichnen. Ein Land, das heute günstig erscheint, bleibt es nicht zwangsläufig — die Rangfolge hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach verschoben.
Warum die Kosten so unterschiedlich sind
Lohnniveau und Personalkosten
Personalkosten machen den größten Teil der Pflegekosten aus. Seit der Tariftreueregelung müssen Einrichtungen nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen, was die regionalen Lohnunterschiede unmittelbar in die Pflegesätze durchschlagen lässt.
Bau- und Grundstückspreise
Die Investitionskosten spiegeln, was Bau und Instandhaltung vor Ort kosten. Die Spannweite ist erheblich: von 332 Euro in Brandenburg bis 654 Euro in Nordrhein-Westfalen.
Landesrechtliche Vorgaben
Heimrecht und Personalvorgaben sind Ländersache. Unterschiedliche bauliche Anforderungen und Vorgaben zur Einzelzimmerquote wirken sich direkt auf die Kosten aus.
Förderung der Investitionskosten
Einige Länder bezuschussen die Investitionskosten ganz oder teilweise, andere nicht. Das erklärt einen Teil der Unterschiede, ohne dass sich an der Einrichtung selbst etwas ändert.
Der Leistungszuschlag: Entlastung mit der Zeit
Seit 2022 gibt es einen Zuschlag, der den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen mindert. Je länger der Aufenthalt dauert, desto höher fällt er aus. Die heutigen Prozentsätze gelten seit dem 1. Januar 2024 (§ 43c SGB XI):
| Dauer der Leistungsinanspruchnahme | Zuschlag auf den Eigenanteil an den Pflegekosten |
|---|---|
| bis 12 Monate | 15 Prozent |
| mehr als 12 Monate | 30 Prozent |
| mehr als 24 Monate | 50 Prozent |
| mehr als 36 Monate | 75 Prozent |
Die 15 Prozent gelten also vom ersten Tag an, nicht erst nach einem Jahr.
Was das im Bundesdurchschnitt bedeutet, zeigt die folgende Rechnung. Ausgangspunkt ist der EEE von 2.088 Euro vor Zuschlag; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (zusammen 1.589 Euro) bleiben in allen Zeilen unverändert.
| Aufenthaltsdauer | Zuschlag | Verbleibender EEE | Eigenanteil insgesamt |
|---|---|---|---|
| bis 12 Monate | 313 Euro | 1.775 Euro | 3.364 Euro |
| ab dem 13. Monat | 626 Euro | 1.462 Euro | 3.051 Euro |
| ab dem 25. Monat | 1.044 Euro | 1.044 Euro | 2.633 Euro |
| ab dem 37. Monat | 1.566 Euro | 522 Euro | 2.111 Euro |
Der Gesamteigenanteil sinkt über die Jahre also um rund 1.250 Euro monatlich — spürbar, aber eben nicht um 75 Prozent, weil zwei der drei Posten unberührt bleiben.
Wer den Eigenanteil für das eigene Bundesland und die eigene Verweildauer durchrechnen will, kann dafür den Kostenrechner nutzen.
Was die Pflegekasse zur stationären Pflege beisteuert
Die Leistungsbeträge nach § 43 SGB XI gehen direkt an die Einrichtung, nicht an die Familie:
| Pflegegrad | Leistungsbetrag monatlich |
|---|---|
| 1 | 131 Euro Zuschuss (§ 43 Abs. 3 SGB XI) |
| 2 | 805 Euro |
| 3 | 1.319 Euro |
| 4 | 1.855 Euro |
| 5 | 2.096 Euro |
Ob eine Höherstufung sinnvoll ist, hängt am Einzelfall. Sie erhöht den Anteil der Pflegekasse, senkt aber wegen des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils nicht Ihren eigenen Beitrag zu den Pflegekosten. Wie eine Höherstufung beantragt wird, steht im Beitrag zur Höherstufung des Pflegegrades; die Grundlagen der Einstufung erklärt der Beitrag zu den Pflegegraden und ihrer Einstufung.
Wenn Rente und Vermögen nicht reichen
Reicht das Einkommen für den Eigenanteil nicht aus, springt die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ein. Sie ist die Sozialhilfeleistung für das Pflegeheim und nicht mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu verwechseln, die zwar ebenfalls im SGB XII steht, aber eine eigene Leistung ist.
Drei Zahlen sind dabei wichtig:
- Schonvermögen: 10.000 Euro für jede volljährige leistungsberechtigte Person, für einen Ehe- oder Lebenspartner also noch einmal derselbe Betrag, dazu 500 Euro für jede überwiegend unterhaltene Person (Verordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII). Bei einer besonderen Notlage kann der Betrag angemessen erhöht werden.
- Barbetrag: Wer im Heim lebt und Sozialhilfe bezieht, behält einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung von mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (§ 27b Abs. 3 SGB XII). Bei 563 Euro im Jahr 2026 sind das 152,01 Euro im Monat.
- Elternunterhalt: Kinder werden erst herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt (§ 94 Abs. 1a SGB XII, Angehörigen-Entlastungsgesetz). Unterhalb dieser Grenze fragt das Sozialamt die Einkommensverhältnisse der Kinder nicht ab.
Wie der Antrag abläuft und welche Unterlagen nötig sind, steht im Beitrag zur Finanzierung des Pflegeheimplatzes.
Kosten senken: was tatsächlich hilft
Die Suche regional erweitern
An Landesgrenzen können die Unterschiede erheblich sein. Ein Heim im Nachbarland kann mehrere hundert Euro monatlich günstiger sein. Die Pflegekasse zahlt bundesweit, die Wahl der Einrichtung ist frei. Prüfen Sie aber ehrlich, welche Entfernung für regelmäßige Besuche zumutbar bleibt — ein günstigerer Platz, der zu selteneren Besuchen führt, ist teuer bezahlt.
Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland wechselt zudem die Zuständigkeit für die Hilfe zur Pflege. Wenn Sozialhilfe im Spiel ist, sollte das vorher geklärt werden.
Investitionskostenzuschuss prüfen
In einigen Ländern können Bewohner mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Investitionskosten beantragen. Zuständig ist das Sozialamt am Ort der Einrichtung.
Steuerliche Absetzbarkeit
Heimkosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung geltend machen, gemindert um die zumutbare Belastung. Das gilt auch, wenn Kinder sich an den Kosten beteiligen. Ob und in welcher Höhe sich das auswirkt, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und gehört in die Hand eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins.
Häufige Fragen
Warum sind Pflegeheime in Ostdeutschland günstiger?
Vor allem wegen des niedrigeren Lohnniveaus und geringerer Bau- und Grundstückskosten. Ein Rückschluss auf die Qualität lässt sich daraus nicht ziehen — die Personalvorgaben gelten bundesweit, und ostdeutsche Einrichtungen schneiden bei Qualitätsprüfungen regelmäßig gut ab. Der Abstand schrumpft zudem: Sachsen liegt mit 3.152 Euro inzwischen fast gleichauf mit Schleswig-Holstein.
Muss ich im teuren Bundesland bleiben?
Nein. Sie können eine Einrichtung in jedem Bundesland wählen, die Leistungen der Pflegekasse gelten bundesweit. Zu bedenken ist die Zuständigkeit für die Hilfe zur Pflege, die sich nach dem Ort richtet, und die Erreichbarkeit für Angehörige.
Sinkt der Eigenanteil bei längerem Aufenthalt?
Ja. Der Leistungszuschlag beträgt 15 Prozent bis zu einer Dauer von 12 Monaten, danach 30 Prozent, ab mehr als 24 Monaten 50 Prozent und ab mehr als 36 Monaten 75 Prozent. Er wirkt allerdings nur auf den Eigenanteil an den Pflegekosten. Im Bundesdurchschnitt sinkt der Gesamtbetrag dadurch von 3.364 auf 2.111 Euro.
Erhöht ein höherer Pflegegrad meinen Eigenanteil?
Nein. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist für die Pflegegrade 2 bis 5 innerhalb einer Einrichtung gleich hoch. Ein höherer Pflegegrad erhöht nur den Betrag, den die Pflegekasse zahlt.
Was passiert, wenn ich mir das Pflegeheim nicht leisten kann?
Dann übernimmt das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Differenz. Vermögen bis 10.000 Euro je volljähriger Person bleibt geschützt, ein Barbetrag zur persönlichen Verfügung bleibt ebenfalls. Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro herangezogen.
Zum Schluss
Der Wohnort entscheidet über einen erheblichen Teil der Heimkosten, aber er ist selten der einzige Maßstab. Nähe zu den Angehörigen, fachliche Ausrichtung und die Frage, ob sich jemand in der Einrichtung wohlfühlt, wiegen im Alltag oft schwerer als ein paar hundert Euro Unterschied. Für den ersten Überblick über Einrichtungen nach Region können Sie unsere Pflegeheim-Suche nutzen; die Vorbereitung der Besichtigung deckt der Beitrag mit den Checklisten für die Pflegeheimsuche ab.
Heimkompass ist ein kostenloses Angebot des gemeinnützigen Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V. Wir sind kein Vermittlungsportal, erhalten keine Provisionen und verkaufen keine bevorzugten Platzierungen. Einzelne Träger oder Einrichtungen empfehlen wir nicht.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Die Eigenanteile unterscheiden sich von Einrichtung zu Einrichtung erheblich; maßgeblich ist immer die Kostenaufstellung des jeweiligen Heimes.
Quellen
- Verband der Ersatzkassen: Eigenanteile in der stationären Pflege zum 1. Juli 2026, mit der Datenübersicht „Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim — Bund und Bundesländer”
- § 43 SGB XI — Leistungsbeträge bei vollstationärer Pflege
- § 43c SGB XI — Leistungszuschlag
- § 84 SGB XI — einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
- § 27b SGB XII — Barbetrag zur persönlichen Verfügung
- Verordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII — geschütztes Vermögen